Behandlung und Gesundheitsleistungen

Als Praxis für Kinder- und Jugendmedizin/ Neuropädiatrie sind wir für euch und Sie da, wenn es um Vorsorge, Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen im Alter von 0 bis 18 Jahren geht. Bereits in den ersten Lebenstagen Ihres Babys stehen wir für Fragen und Probleme beratend zur Seite.

Leistungsumfang

  • Amblyopie-Screening
    (Binokulares Videorefraktometer)
  • Kinderneurologische Erkrankungen
  • Schlafstörungen
  • Ableitung der Hirnströme (Video-EEG)
  • Entwicklungsdiagnostik (Sprache, Motorik)
  • Lungen- und Atemwegserkrankungen
  • Allergische Erkrankungen
    Allergietestung und Hyposensibilisierung
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen (EKG)
  • Erkrankungen des Muskel- u. Skelettsystems
  • Nieren- und Blasenerkrankungen
  • Infektionskrankheiten
  • Hauterkrankungen
  • Wachstums- und Hormonstörungen
  • Psychosomatische Erkrankungen/Grundversorgung
  • Ultraschalluntersuchungen
  • Blut- und Urinuntersuchungen
  • Still- und Ernährungsberatung
  • Verhaltensauffälligkeiten
  • Schilddrüsenerkrankungen
  • Chirurgische Maßnahmen wie Wundversorgung, Fremdkörper- und Zeckenentfernung, Fadenentfernung, Überprüfung und Entfernung von Gipsverbänden,
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Dermatoskopie (Naevi, Leberflecken)
  • Präoperative Vorbereitungsuntersuchung
  • Individuelle Gesundheitsleistungen
  • vererbbare (genetisch bedingte) Krankheiten
  • Hochbegabung
  • Jugendarbeitsschutzuntersuchungen

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)

  • Schulentschuldigungen
  • Reiseimpfungen
  • Reisemedizinische Beratung
  • Ärztliche Atteste und Tauglichkeitsuntersuchungen für Sportvereine, Praktika, Theater, Highschool-Jahr, Kuren u.a.
  • Kindergartenaufnahmeuntersuchung
  • Wunschleistungen für Labordiagnostik (z.B. Blutgruppe u. a.)
  • Ultraschall
  • DNA-Vaterschaftstest

Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ist begrenzt. Bestimmte ärztliche Maßnahmen, wie z. B. (Vorsorge-) Untersuchungen, einige Behandlungsverfahren und Arzneimittelanwendungen, obwohl medizinisch sinnvoll, werden nicht immer von den Krankenkassen erstattet. Dazu gehören auch ärztliche Atteste, Bescheinigungen und andere schriftliche Unterlagen. Diese ärztlichen Leistungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, müssen Ihnen direkt in Rechnung gestellt werden. Gleiches gilt für Wunschleistungen. Die amtliche Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) gilt in allen Fällen als Abrechnungsgrundlage. Deshalb informieren wir Sie, welche Kosten Ihnen entstehen.